Ambulante Erziehungshilfe

Die ambulante Erziehungshilfe unterstützt Familien und ist eine Leistung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Durch intensive Beratung und Begleitung sollen die Familien

  • in ihren Erziehungsaufgaben
  • bei der Lösung von Konflikten und Krisen
  • im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
  • bei der Bewältigung von Alltagsproblemen unterstützt werden und gestärkt werden.

    Ziel der ambulanten Erziehungshilfen ist es

  • das Familienleben harmonischer zu gestalten
  • die Interessen der Kinder und Eltern in Einklang zu bringen
  • Konflikte adäquat zu lösen

    Das Familiensystem soll stabilisiert werden, um den Kindern altersentsprechende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Eine dauerhafte Fremdunterbringung der Kinder soll möglichst vermieden werden.
    Familien mit hörgeschädigten Eltern und hörenden Kindern stoßen neben den oben beschriebenen Inhalten oftmals aufgrund der unterschiedlichen Kulturen (hörende Welt und gehörlose Welt) auf Probleme, die durch Unterstützung gebärdensprachkompetenter SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen abgebaut oder vermieden werden können.

    Die ambulante Erziehungshilfe stellt den gehörlosen Eltern folgende Hilfsmaßnahmen zur Verfügung:

  • Entlastung der hörenden Kinder von Übersetzungstätigkeiten für die Eltern
  • Sicherstellung der Kommunikation zwischen Eltern und Kindergärten/Schulen
  • Begleitung zu Elterngesprächen in Kindergärten /Schulen
  • Koordination von Gesprächsterminen in Begleitung von Gebärdensprachdolmetschern

    Die ambulante Erziehungshilfe ist eine Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert deshalb die Mitarbeit der Familien.

    Die Ambulante Erziehungshilfe wird vor Ort in der Familie durchgeführt.

    Nach Bewilligung durch das zuständige Jugendamt ist die Hilfe für die Familien kostenlos.